Rechtsanwalt
Clemens Detje
Das private Baurecht ist ein bedeutsames Rechtsgebiet, bei dem es in aller Regel um Werkverträge geht, ob für kleine Reparaturaufträge oder die Errichtung kompletter Gebäude mit den unterschiedlichen Gewerken.
Die vertraglichen Hauptpflichten liegen in der Errichtung eines Werks gegen Zahlung des (Werk-)lohns. Rechtsfragen von erheblicher, auch wirtschaftlicher Bedeutung stellen sich in allen Phasen, angefangen vom Vertragsschluss, bei dem die wechselseitigen Pflichten festgelegt werden, über die Phase der Ausführung der geschuldeten Leistungen, der Abnahme, den Zahlungspflichten bis zu den Gewährleistungspflichten nach Ausführungen der Arbeiten.
Schwerpunkte der Leistungsstörungen liegen in Mängeln des Bauwerks und dem daraus resultierenden Umfang der Zahlungspflichten, den Ansprüchen auf Schadenersatz, Nachbesserung, Ersatzvornahme. Besondere Bedeutung, insbesondere für die Beweislast, kommt der Abnahme des Werkes zu.
Die zahlreichen Besonderheiten des Baurechts haben zu weit verbreiteten, von den Regelungen des BGB abweichenden Vertragsbedingungen, den sog. VOB, geführt.
Die Gefahr, dass widerstreitende Interessen entstehenden, ist groß. Ohne gute rechtliche Betreuung ist nur das Bauvorhaben abzuwickeln, bei dem beiderseits alles wunschgemäß verläuft.
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