Ihr gutes Recht in Hamburg Bergedorf

Rechtsanwalt
Dr. Klaus-Dieter Partecke
Dr. Partecke berät auf der Grundlage seiner langjährigen Erfahrung Mandanten in allen Fragen des Erbrechts.
- Vor Eintritt eines Erbfalls
bei der individuellen Gestaltung und Errichtung von letztwilligen Verfügungen (Testamenten und Erbverträgen), Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen sowie bei der Gestaltung von Altenteils-Verträgen, der Einräumung von Wohn- und Nießbrauchsrechten und im Hinblick auf spätere Erb- und Pflichtteilsansprüche bei der Gestaltung von Erb- und Pflichtteilsverzichten.
- Nach Eintritt seines Erbfalls
bei der Ermittlung, Prüfung und Durchsetzung von Erb-, Pflichtteils-, und Vermächtnisansprüchen und gegebenenfalls deren Abwehr im Rahmen auseinander zu setzender Erbengemeinschaften.
- In Gerichtsverfahren
vertritt Dr. Partecke nach Eintritt des Erbfalls die Rechte der Mandanten durchsetzungsstark im Rahmen von Erbscheinerteilungsverfahren (Nachlassgerichte) und im Rahmen von Erbauseinandersetzungsklagen (gegen Miterben) und Klagen auf Erfüllung und Abwehr von Pflichtteils- und Vermächtnisansprüchen (Allgemeine Zivilgerichte).
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